Ein Mangel an verfügbaren Angeboten ist ein Grund dafür, dass sich der European Long-Term Investment Fund (ELTIF) bei Kleinanlegern und Beratern bisher kaum durchsetzen konnte. Das mangelnde Angebot wiederum hat seine Ursache vor allem darin, dass der europäische Gesetzgeber für die Auflage und den Vertrieb von Fonds dieses Typs bislang sehr strenge Kriterien vorsah.
Dies hat sich nun mit der Novellierung des ELTIF 2.0 grundlegend geändert.
- Vereinfachung der Vorschriften
- Erleichterung des Zugangs für Kleinanleger (keine Mindestanlage)
- Vertriebsregelung durch Angleichung der Eignungsprüfung an MiFID II
- Erhöhte Flexibilität bei der Investitionsstrategie
- Europaweiter Vertrieb mit EU-Pass möglich
- Flexibler Rechtsrahmen für Dachfonds- u. Feederstrukturen (Fund in Fund)
- Lockerungen für liquiden Anlagevermögen
- Verbesserte Maßnahmen zum Anlegerschutz
- Einführung Master-Feeder-Konzept in einem flexiblen Rechtsrahmen